Regelement für die Benützung des Josef-Resch-Hauses in Innichen

Die Verordnung regelt die Nutzung des Josef-Resch-Hauses in Innichen für Veranstaltungen, inklusive Mietbedingungen, Sicherheit und Verantwortlichkeiten.

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2011

Beschreibung

Wer das Josef-Resch-Haus nutzen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen und sich an klare Regeln zur Sicherheit, Sauberkeit und Technik halten.

Es gibt genaue Vorschriften zur Nutzung der Räume, Bühne, Küche und Ausstattung sowie zur Verantwortung bei Schäden.

Einige Veranstaltungen sind von der Miete befreit, z. B. Schulveranstaltungen oder gemeinnützige Events, aber bestimmte Kosten müssen immer übernommen werden.

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2011

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 10:16 Uhr