Neue Wohnbauzone Innichen – Bedarfserhebungsbogen und weitere Informationen

Im Rahmen der Entwicklung der neuen Wohnbauzone in Innichen führt die Marktgemeinde Innichen eine Erhebung...

Veröffentlichungsdatum:

11.08.2026

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Im Rahmen der Entwicklung der neuen Wohnbauzone in Innichen führt die Marktgemeinde Innichen eine Erhebung des konkreten Wohnbedarfs durch.

Mit dem Bedarfserhebungsbogen können Interessierte ihr Interesse an einer zukünftigen Wohnmöglichkeit in der neuen Wohnbauzone bekunden. Dabei kann zwischen verschiedenen Wohnformen gewählt werden, beispielsweise:

  • Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
  • Reihenhaus
  • Wohnung mit Preisbindung
  • Mietwohnung

Die Bedarfserhebung dient dazu, den konkreten Bedarf und die Interessen der Bevölkerung zu erfassen und damit eine wichtige Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu schaffen.

 

Begleitung durch die Arche im KVW

Die Marktgemeinde Innichen hat die Arche im KVW mit der Begleitung des Verfahrens beauftragt.

Die Arche unterstützt die Gemeinde bei der organisatorischen und verwaltungstechnischen Abwicklung und steht Interessierten als Anlaufstelle für Fragen zum Bedarfserhebungsbogen zur Verfügung.

Auch bei den weiteren Verfahrensschritten – beispielsweise bei der Einreichung eines Ansuchens um Zuweisung eines Baugrundes oder bei Fragen zur Wohnbauförderung – wird die Arche beratend zur Seite stehen.

 

Informationsabend am 10. September 2026

Am Donnerstag, 10. September 2026, um 19.30 Uhr findet im Josef-Resch-Haus ein weiterer Informationsabend zur neuen Wohnbauzone statt.

Dabei werden insbesondere

  • der Bedarfserhebungsbogen und dessen Ausfüllung,
  • die verschiedenen möglichen Wohnformen,
  • der aktuelle Stand des Projektes sowie
  • die nächsten Schritte bei der Entwicklung der neuen Wohnbauzone

vorgestellt.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und individuelle Unklarheiten zum Verfahren zu klären.

 

EEVE-Erklärungen 2024 und 2025

Interessierte werden ersucht, die EEVE-Erklärungen für die Jahre 2024 und 2025 bereitzuhalten.

Diese Unterlagen werden benötigt, um bereits im Vorfeld die Voraussetzungen für den Zugang zum geförderten Wohnbau überprüfen zu können und eine möglichst effiziente Abwicklung der weiteren Verfahrensschritte zu ermöglichen.

 

Einreichung des Bedarfserhebungsbogens

Der vollständig ausgefüllte Bedarfserhebungsbogen ist gemeinsam mit den EEVE-Erklärungen 2024 und 2025 bis spätestens 30. September 2026 an die Arche im KVW zu übermitteln.

E-Mail: info@arche-kvw.org

 

Der Bedarfserhebungsbogen steht hier zum Download zur Verfügung:

[Bedarfserhebungsbogen herunterladen]

 

Wichtiger Hinweis zur Sommerpause

Das Büro der Arche im KVW ist vom 8. August 2026 bis einschließlich 21. August 2026 geschlossen. Anfragen und Unterlagen können auch während dieses Zeitraums per E-Mail übermittelt werden. Diese werden nach der Wiederöffnung des Büros bearbeitet.

 

Weitere Informationen

Für Fragen zum Bedarfserhebungsbogen und zum weiteren Verfahren steht die Arche im KVW zur Verfügung. Für allgemeine Fragen zur Entwicklung der neuen Wohnbauzone können Sie sich auch an die Marktgemeinde Innichen wenden.

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Beteiligung an der Entwicklung der neuen Wohnbauzone in Innichen.

Marktgemeinde Innichen

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026, 09:52 Uhr

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