Die Gemeinde Innichen führt insgesamt 8 Altenwohnungen:
- 5 Wohnungen im Keimhaus in der Chorherrenstraße und
- 3 Wohnungen im Sozialzentrum Hochpustertal.
Wichtig
Zur Zeit sind keine Wohnungen frei
Die Gesuchsformulare können Sie hier herunterladen oder im Sekretariat (Tür 1.05) abholen.
Informationen
Zugelassen sind ansässige, selbständige Bürger der Gemeinde Innichen, die das 67. Lebensjahr vollendet haben oder behindert, jedoch selbständig sind und die Voraussetzungen laut Art. 6 der Verordnung erfüllen.
Der Termin für die Vorlage der Ansuchen wird jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt und über unsere Internetseite bekanntgegeben.
Interessierte können sich im Sekretariat bei Frau Susanne Niederkofler melden.
Auch die Formulare sind hier erhältlich.
Wohnungen im Keimhaus in der Chorherrenstraße
Wohnung Nr. 1 Parterre 25,28 m²
Wohnung Nr. 2/intern 3 1. Stock 40,14 m²
Wohnung Nr. 3/intern 2 1. Stock 29,33 m²
Wohnung Nr. 4/intern 5 2. Stock 38,46 m²
Wohnung Nr. 5/intern 4 2. Stock 31,89 m²
Wohnungen im Sozialzentrum Hochpustertal
Wohnung A 4. Stock 29,20 m²
Wohnung B 4. Stock 40,89 m²
Wohnung C 4. Stock 40,69 m²
Zuständig