Anleitung - Digitale Verfahren im Bauamt – Umsetzung des Art. 13 Abs. 5 der Gemeindebauordnung

Das Dokument beschreibt die digitalen Verfahren und Anforderungen für das Einreichen von Bauanträgen.

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Beschreibung

Alle Bauanträge müssen elektronisch erstellt, digital signiert und online eingereicht werden.

Wenn der Antragsteller keine eigene digitale Signatur hat, kann ein beauftragter Techniker oder ein Unternehmen dies übernehmen.

Die Dokumente müssen in einem bestimmten Format (PDF/A) vorliegen und korrekt benannt sein.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

16.04.2020

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 10:02 Uhr

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