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Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste legen die Bürger/innen...
11.10.2022
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Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste legen die Bürger/innen statt Bescheinigungen Ersatzerklärungen vor. Die Unterschrift auf den Ersatzerklärungen ist nicht zu beglaubigen und es ist keine Stempelmarke notwendig.
Mehr Informationen gibt es in den Online-Diensten im Bürgernetz
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2025, 11:14 Uhr