Kontrollen und Strafbestimmungen im Bereich Müllentsorgungsdienst

Die Verordnung der Gemeinde Innichen regelt die Müllentsorgung, verbietet Fehlverhalten und legt Strafen bei Verstößen fest.

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Veröffentlichungsdatum

24.05.2004

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen hat Regeln für die richtige Müllentsorgung aufgestellt.

Es ist verboten, Müll falsch zu entsorgen, zum Beispiel in Gewässern oder außerhalb der erlaubten Zeiten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Geldstrafen zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen.

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Veröffentlichungsdatum

24.05.2004

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 16:22 Uhr

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