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Ab 13.02.2023 können neben den Pendlern mit Arbeitssitz in Innichen auch Bürger mit meldeamtlichem Wohnsitz...
13.02.2023
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Bild von fill / Pixabay
Ab 13.02.2023 können neben den Pendlern mit Arbeitssitz in Innichen auch Bürger mit meldeamtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Innichen (max. 1 Interessensbekundung pro Familie) und Vereine mit Rechtssitz in Innichen (für ihre Vereinsbusse) eine Interessensbekundung für den Pendlerparkplatz Ost abgeben. Das Antragsformular befindet sich unter dem Punkt Bürgerservice - Formulare.
Zuletzt aktualisiert: 03.01.2024, 10:42 Uhr