Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen

Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen

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Veröffentlichungsdatum

28.02.1994

Beschreibung

Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 19 vom 30. April 2019 wurde das Mindestalter für die Zuweisung einer Altenwohnung von 60 auf 67 Jahre erhöht.

Auszug aus dem Beschluss:

"...die Verordnung über die Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 22 vom 28.02.1994wie folgt zu ändern:

 Im Artikel 5 wird die Zahl 60 durch die Zahl 67 ersetzt..."

 

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28.02.1994

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Zuletzt aktualisiert: 22.10.2024, 09:19 Uhr

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