Das Wappen der Gemeinde Innichen wurde von König Albert I. anlässlich der Markterhebung im Jahre 1303 verliehen. Erklärung des Regierungschefs vom 24.09.1931.
Allen Körperschaften und Vereinigungen an denen die Gemeinde in irgendeiner Form beteiligt ist, steht das Recht auf Verwendung des Gemeindewappens zu, sofern dies vom Gemeindeausschuss nicht ausdrücklich untersagt wird.
Anderen Körperschaften und Vereinigungen steht ein solches Recht nur vorbehaltlich der Genehmigung zu, und zwar jenen die
a) ihre Tätigkeit vorwiegend im Gemeindegebiet ausüben, bzw. übergemeindlich tätig sind;
b) dabei keine Gewinnabsichten verfolgen;
c) ausschließlich soziale, kulturelle, sportliche, wirtschaftsfördernde oder gesellschaftspolitische Ziele verfolgen;
d) oder sich mit Diensten bzw. Aktionen zum Wohle der Gemeinde bzw. der dörflichen Gemeinschaft verdient gemacht haben.
Körperschaften und Vereinigungen, die im Gemeindegebiet tätig sind un die das Gemeindewappen vor Inkrafttreten der Verordnung (09.11.2012) bereits verwendet haben, können dieses bis auf Widerruf weiterhin verwenden, sofern sie eine entsprechende Mitteilung an die Gemeinde machen.
Zuständig
Formulare