Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 28 vom 14.05.1999 ist die Musterverordnung über die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau genehmigt worden.
Eine Abänderung dieser Verordnung im Jahr 2005 (Beschluss des Gemeinderates Nr. 60 vom 14.11.2005) sieht vor,
- dass die Gesuche um die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau im Juli eines jeden Jahres, d. h. vom 01. bis zum 31. Juli, eingereicht werden können,
- dass die Antragsteller im letzten Jahr nicht auf die Zuweisung einer Fläche für den geförderten Wohnbau verzichtet haben dürfen.
- siehe Sekretariat und Bürgerdienste
Zuständig
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