Handel: Eröffnung eines neuen Betriebes, Eröffnung durch Nachfolge, Einstellung der Tätigkeit

siehe Dienst im Bürgernetz   Die Eröffnung, die Eröffnung durch Nachfolge und die Einstellung...

Veröffentlichungsdatum:

12.10.2022

Lesedauer

1 Minute

Kategorien

siehe Dienst im Bürgernetz  

Die Eröffnung, die Eröffnung durch Nachfolge und die Einstellung der Tätigkeit unterliegen der Meldung, welche an die gebietsmäßig zuständige Gemeinde zu richten ist.

Die Handelstätigkeit darf in den Warenbereichen Lebensmittel und/oder Nichtlebensmittel ausgeübt werden. Außerdem sind noch einige "Sondertabellen" (z.B. für Einzelhandelsgeschäfte innerhalb von Campingplätzen u.s.w.) vorgesehen.

Absolut verboten ist der Detailhandel im sogenannten "landwirtschaftlichen Grün". Dies gilt auch für "Handwerkerzonen", in diesem Fall sind jedoch Ausnahmen gestattet.

Weitere Informationen dazu, Onlinedienst und Formulare beim SUAP Schalter im Südtiroler Bürgernetz 

Gebühren

  • keine

Voraussetzungen

  • um die Handelstätigkeit auszuüben, muss man die moralischen und, im Lebensmittelsektor, auch die erforderlichen beruflichen Voraussetzungen erfüllen
  • Benützungsgenehmigung für die Betriebsräume (Bauamt)
  • Verfügbarkeit der Betriebsräume (z.B. Pachtvertrag)

 Unterlagen

  • Tätigkeitsbeginnerklärung (welche über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten-SUAP eingereicht werden muss) 

Außerdem, nur wenn Lebensmittel verkauft werden:

Zuständig

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.02.2024, 09:37 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.