Jeder Private kann beim Sekretariat der Gemeinde einen begründeten Antrag für Einsichtnahme in Verwaltungsakten bzw. Ausstellung von Kopien derselben einreichen.
Nicht begründete Anträge, Anträge die allgemein gehalten sind und den/die angeforderten Akt/en nicht genau bezeichnen und Anträge, in denen die Angabe des Interesses fehlt, brauchen nicht erledigt zu werden.
Gebühren
Gebühr für Fotokopien:
Zuständig
Formulare