Zugang zu den Verwaltungsakten

Jeder Private kann beim Sekretariat der Gemeinde einen begründeten Antrag für Einsichtnahme in Verwaltungsakten...

Veröffentlichungsdatum:

13.10.2022

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Jeder Private kann beim Sekretariat der Gemeinde einen begründeten Antrag für Einsichtnahme in Verwaltungsakten bzw. Ausstellung von Kopien derselben einreichen.

Nicht begründete Anträge, Anträge die allgemein gehalten sind und den/die angeforderten Akt/en nicht genau bezeichnen und Anträge, in denen die Angabe des Interesses fehlt, brauchen nicht erledigt zu werden.


Gebühren

Gebühr für Fotokopien:

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Zuletzt aktualisiert: 20.02.2024, 10:36 Uhr