WICHTIG: Die Hauskompostierung im Gemeindesteueramt melden!
Aufgrund der Landesbestimmungen (Beschluss der Landesregierung vom 6. Februar 2006, Nr. 375) muss die Gemeinde jährlich dem Landesamt für Abfallwirtschaft die Anzahl und die Namen der Personen mitteilen, welche die Hauskompostierung durchführen. Diese Mitteilung hat den Zweck, die Menge an Biomüll von 70 kg/Jahr pro Person festzulegen.
Somit kann der jährliche Betrag, welchen die Gemeinde der Landesregierung zu überweisen hat, möglichst niedrig gehalten werden, bzw. es besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung des Mülltarifs zu vermeiden.
Diejenigen, welche die Hauskompostierung durchführen, sind daher gebeten, im Steueramt der Gemeinde das vorgesehene Formblatt vorzulegen.
Es ist eine Reduzierung von 50% der Bioabfallgebühr für die Privathaushalte, die die Eigenkompostierung selbst durchführen, vorgesehen, aber erst nach erfolgter Abgabe des eigens von der Gemeinde hierfür vorbereiteten Formulars.
Zuständig
Formulare