Der Gemeindesekretär ist zuständig für:
- Beratung, Berichterstattung, Unterstützung und Protokollführung für die Gemeindeorgane
- Überwachung der Rechtmäßigkeit der Verwaltung
- Kommissionen
- Repräsentationstätigkeit
- Zusammenarbeit und Beteiligungen
- Bearbeitung und Durchführung der Beschlüsse, mit Ausnahme jener betreffend das Rechnungs-, Personal- und Steuerwesen
- Veröffentlichung der Beschlüsse
- Verträge
- Rechtsstreitigkeiten
- Rechtsgutachten
- Wechselproteste
- Verantwortlicher des Finanzdienstes
- Darlehen
- Schatzamtsdienst
- Erwerb und Abtretung von Liegenschaften und dringlichen Rechten
- An- und Verpachtungen
- An- und Vermietungen von Liegenschaften, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind
- Enteignungen
- Öffentliche Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen
- Organisation
- Leitung und Koordinierung der Organisationsstrukturen
- Leitung des Personals
- Disziplinarmaßnahmen
- Transparenz und Antikorruption
- Gebühren für den Besuch des Kindergartens
- Gebühren für den Besuch der Schulausspeisung
- Geförderter Wohnbau - Zuweisung von gefördertem Bauland
- Gewerbegebiete - Zuweisung von Gewerbebauland
- Führung des Wappens der Gemeinde Innichen
- Zugang zu den Verwaltungsakten
- Ausübung jeder weiteren ihm durch Gesetz bzw. Verordnung zuerkannten Obliegenheit
- Wahrnehmung der vom Bürgermeister anvertrauten Aufgaben
PFLEGPLATZ 2, 39038 InnichenRaum: 1. Stock, Büro 1.04
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Zuletzt aktualisiert: 22.02.2024, 18:25 Uhr