Überlassung von Gebäuden

siehe Dienst im Bürgernetz  Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (durch Verkauf,...

Veröffentlichungsdatum:

13.10.2022

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siehe Dienst im Bürgernetz 

Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr als einen Monat ist innerhalb von 48 Stunden dem lokalen Kommissariat der Staatspolizei (Bahnhofstraße  5,  +39 0474 919011) zu melden. Unter Gebäude versteht man jede Liegenschaft, auch wenn diese unbewohnbar oder für Wohnzwecke ungeeignet ist.

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Zuletzt aktualisiert: 12.02.2024, 12:57 Uhr

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