Mit Anordnung des Bürgermeisters wurden die Zentrumsparkplätze "Rote Zone" für Ermächtigte mit Parkscheibenpflicht (zeitlich limitierte Parkplätze) in folgenden Straßen eingeführt:
- Attostraße, ab Anhöhe Einfahrt Park zum Krankenhaus bis zur Probstei in den eigens dafür vorgesehenen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht 120 Minuten von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Diese Regelung gilt das ganze Jahr über, für Nicht-Ermächtigte gilt ein Parkverbot.
- Freisinger Straße, Anhöhe„oberhalb Supermarket Tempele gilt auf den Parkplätzen die Parkscheibenpflicht von 180 Minuten von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Diese Regelung gilt das ganze Jahr über. Für Nicht-Ermächtigte gilt ein Parkverbot.
Genauere Informationen können Sie folgenden Anordnungen entnehmen:
Durchfahrtsverbot in der Attostraße
Mit Anordnung des Bürgermeisters wurde ein Durchfahrtsverbotes in der Attostraße ab Kreuzung Freisingerstraße (rote Zone) eingeführt. Von diesem Durchfahrtsverbot ausgenommen sind die Ermächtigten:
- d.h. die Bewohner der Attostraße sowie der H.-Tassilo-Straße (letztere Abschnitt Kreuzung Attostraße/H.-Tassilo-Straße)
- die Anrainer (jene Personen, welche in dieser Straße eine Tätigkeit ausüben bzw. einen Parkplatz nachweisen können)
- die Radfahrer
- Personen im Besitze eines Invalidenausweises
- Einsatzfahrzeuge
- Dienstfahrzeuge der Gemeinde Innichen
- Zulieferverkehr
- Fahrzeuge, welche im Besitz einer Sonderermächtigung sind
Ausgenommen sind überdies Inhaber des Parkausweises „Rote Zone“ nur für den Bereich der Attostraße, von der Kreuzung mit der Freisinger Straße bis zur Probstei.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Anordnung betreffend die Einführung eines Durchfahrtsverbotes in der Attostraße.
Zuständig
Formulare