Beiträge an Vereine und Verbände

Die Gemeindeverwaltung kann Vergünstigungen, Beiträge, Zuschüsse, finanzielle Beihilfen und wirtschaftliche...

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

Lesedauer

1 Minute

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Die Gemeindeverwaltung kann Vergünstigungen, Beiträge, Zuschüsse, finanzielle Beihilfen und wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art gewähren.

Ansuchen können:
Vereine, Verbände, Freiwilligenorganisationen und Gruppen, die im Verzeichnis der förderungswürdigen Vereine eingetragen sind.

Gesuchsabgabe:
Der Termin wird jährlich in der Gemeindezeitung "DER INNICHNER" und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht, ebenfalls die Formulare.
Formulare können zudem im Sekretariat der Gemeinde, Tür 1.05, bei Frau Susanne Niederkofler abgeholt werden.

Stempelgebühr:
€ 16,00
ausgenommen sind jene, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Orgsanisationen eingetragen sind (Dekret angeben).

Datei herunterladen: PDFBeitragsgesuch - ordentliche Jahrestätigkeit: Hinweise und Anleitungen für die Abfassung  

Datei herunterladen: PDFBeitragsgesuch - außerordentlich: Hinweise und Anleitungen für die Abfassung

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Zuletzt aktualisiert: 20.02.2024, 11:31 Uhr

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