Pilze sammeln

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.

Voraussetzungen für das Pilzesammeln

  • außerhalb der Wohnsitzgemeinde: Einzahlung Fixgebühr von € 8,00 zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte (einmalige Zahlungen auch für mehrere gerade Tage möglich) und Personalausweis
  • innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis

EINZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN:

  • Mittels Einzahlung auf das Schatzamtskonto lautend auf "Gemeinde Innichen - Schatzamtsdienst" - IBAN IT 91 Y 03493 11600 000302027208 (Grund und Tage bei der Einzahlung angeben)
  • Im Tourismusverein Innichen während der Öffnungszeiten

Weiter Informationen finden Sie hier